Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 24.01.2022:

In ihrer Sitzung haben der Bundeskanzler und Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Wesentlichen die Fortgeltung der bisherigen Maßnahmen bekräftigt.

Darüber hinaus:

  • Aufforderung des Bundesministers für Gesundheit, in Abstimmung mit den Gesundheitsministern die Nationale Teststrategie sowie die Coronavirus-Testverordnung so anzupassen, dass bei auftretenden Engpässen von PCR-Tests Priorisierungen vorgenommen werden (insbesondere für das Personal in Krankenhäusern, in Praxen, in der Pflege, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und für Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe).
  • Angesichts der Engpässe bei den PCR-Tests werden die Regeln für die Isolation von erkrankten Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe Auch für sie gelten künftig die allgemeinen Regeln: Die Isolation nach Infektion kann nach sieben Tagen durch einen zertifizierten Antigen-Schnelltest bei 48 Stunden Symptomfreiheit beendet werden. Ohne Test endet sie nach 10 Tagen.
  • Bund und Länder unterziehen gemeinsam mit den Betreibern der kritischen Infrastrukturen die erwarteten Auswirkungen der raschen Verbreitung der Virus-Variante einem kontinuierlichen Monitoring und werden im Bedarfsfall umgehend entsprechend reagieren.
  • Bund und Länder sind sich einig, dass zeitnah über eine Fortführung und Ausgestaltung der Wirtschaftshilfen und Sonderregelungen entschieden werden muss. Hierzu wird die Bundesregierung bis zum nächsten Treffen einen Vorschlag vorlegen.